Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Seminare

 Ralf Maurer, In der Mark 185, 58453 Witten, Tel. 02302-9834281
USt-ID: DE 293757324

1.     Geltungsbereich

 1.1       Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching-/Seminar-Veranstalters, nachstehend Coaching/Seminar-Veranstalter genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt, im Sinne eines Dienstvertrages nach §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 1.2       Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 1.3       Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer das generelle Angebot des Coaching/Seminar-Veranstalters, die Beratung in beruflichen und privaten Situationen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von Fach- und Persönlichkeitskompetenzen (Training) annimmt.

 1.4       Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer beruflichen Fortbildung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

1.5       Der Coaching/Seminar-Veranstalter ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaching/Seminar-Veranstalters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

 2.     Vertragsgegenstand und Leistungen des Coaching/Seminar-Veranstalters

 2.1       Der Coaching/Seminar-Veranstalter bietet Coachingsitzungen und -Seminare an. Eine genaue  Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 2.2       Termine für Coachingsitzungen werden individuell vereinbart und werden nach erbrachter Zeit zum vertraglich vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

 2.3       Termine für Seminare werden pauschal festgelegt und der Teilnehmer meldet sich zu dem für ihn passenden Termin an. Die Vergütung erfolgt pauschal zu dem in der Anmeldung angegebenen Preis. 

2.4       Der Veranstaltungsort für Coachings und Seminare wird bei Anmeldung bekannt gegeben, ggf. auch nur in Form der Angabe der Stadt, in welcher ein Seminar stattfindet, da zum Beispiel je nach Anzahl der Anmeldungen ggf. Umbuchungen von Räumen stattfinden müssen. Der Coaching/Seminar-Veranstalter wird sich dabei bemühen nahegelegene Räume zu finden. Falls in Ausnahmefällen keine nahegelegenen Räume gefunden werden, wird ein Umkreis von bis zu 50 km vom ursprünglichen Veranstaltungsort als zumutbar betrachtet.

Eine Änderung des Ortes kann auch noch nachträglich erfolgen, nachdem bereits ein Ort inkl. Adresse bekanntgegeben wurde. Sollten sich dadurch Mehrkosten für den Teilnehmer ergeben, der vielleicht schon ein Hotel gebucht hat, ist der Coaching/Seminar-Veranstalter nicht dafür haftbar. Die Kosten müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.

 2.5    Die Anzahl an Teilnehmern pro Seminar ist begrenzt und wird vom Coaching/Seminar-Veranstalters festgelegt. Wenn die Plätz ausgebucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Teilnahme. Sollte es widererwarten zu einer Doppelbelegung eines Platzes kommen, weil zwei Anmeldungen zeitgleich z.B. telefonisch und online eingehen, erhält der Teilnehmer den Vorrang, der sich früher angemeldet hat.

 2.6       Ein Seminar findet statt, wenn sich mindestens 6 Teilnehmer dafür angemeldet haben.

 2.7       Der Coaching/Seminar-Veranstalter erbringt seine Dienste gegenüber dem Teilnehmer in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Dazu gehören auch Entspannungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung. Der Coaching/Seminar-Veranstalter  ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Teilnehmer entsprechen, sofern der Teilnehmer hierüber keine Entscheidung trifft.

 2.8       Soweit der Teilnehmer die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungs- verfahren ablehnt, hat er das dem Coaching/Seminar-Veranstalter  gegenüber zu erklären.

 2.9       Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Teilnehmers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Teilnehmers.

 2.10     Der Coaching/Seminar-Veranstalter stellt freiwillig und kostenlos vor Ort Getränke (Wasser, Obstsäfte, Tee, Kaffee) zur Verfügung, sowie kleine Pausensnacks (Studentenfutter, Kekse, Obst). Die Verpflegung vor Ort erfolgt freiwillig und ist nicht Bestandteil des Vertrages. Auch von einer regelmäßigen Gewährung kann keine Verpflichtung oder sonstige Ansprüche/ Forderungen abgeleitet werden.

3. Mitwirkung des Teilnehmers

 3.1       Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Teilnehmer nicht verpflichtet. Ein Seminar/ eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Teilnehmers sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training, wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.

 3.2       Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Teilnehmers bestimmend sein.

 3.3       Der Coaching/Seminar-Veranstalter ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Teilnehmer die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.

 3.4       Auch der Teilnehmer hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin/ Seminar und schriftlich erfolgen. Es gelten dann die unter Punkt 6 genannten Stornierungsbedingungen.

4.     Rechtliche Rahmenbedingungen

 4.1.      Die angebotenen Coachings/ Trainings/ Seminare sind keine Behandlungen im medizinischen, therapeutischen oder naturheilkundlichen Sinn, also ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, sondern dienen ausschließlich der Persönlichkeitsentwicklung. Demnach darf der Coaching/Seminar-Veranstalter  gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern.

 4.2.      Das Coaching ersetzt keinesfalls den Besuch / die Behandlung bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Psychologen/Psychater.

4.3.      Der Teilnehmer trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

 4.4.      Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der oben genannte Coaching/Seminar-Veranstalter, genießen die Teilnehmers/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.

 4.5.      Der Coaching/Seminar-Veranstalter ist alleiniger Inhaber von Marken- und Urheberrechten, soweit diese an Zeichen, Werken, Material und Inhalten bestehen. Namen, Kennzeichen, Logos, Symbole, Unterlagen, Ton- und Bildtonaufnahmen, Daten und sonstige Inhalte, die durch den Coaching/Seminar-Veranstalter, auch über die Webseiten zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem alleinigen Urheberrecht des Coaching/Seminar-Veranstalter. Die Nutzung und/oder Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher, zuvor zu erteilender Einwilligung zulässig. Datenträger und Materialien stehen im alleinigen Eigentum des Coaching/Seminar-Veranstalter.

5.     Vertragsdauer und Vergütung

 5.1       Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 5.2       Der Coaching/Seminar-Veranstalter hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Honorare werden zwischen dem Coaching/Seminar-Veranstalter und dem Teilnehmer schriftlich vereinbart. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

 5.3       Bei Buchung und Vertragsabschluss über das Internet, gelten die dort angegebenen Preise und Zahlungsmodalitäten als vereinbart. Bei Onlinebuchungen geht der Teilnehmer einen Vertrag mit dem vom Coaching/Seminar-Veranstalter beauftragten Dienstleister Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim ein.

In diesem Fall sind die AGB der Digistore24 GmbH (zu finden unter: https://www.digistore24.com/page/terms) Bestandteil dieses Vertrages und werden vom Teilnehmer bei Vertragsabschluss anerkannt.

 5.4       Erfolgt die Rechnungsstellung durch den Coaching/Seminar-Veranstalter direkt, so sind die Zahlungen an die in der Rechnung stehende Bankverbindung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen . Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 5.5     Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 5.6      Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

 6.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 6.1       Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Coaching/Seminar-Veranstalter und dem Teilnehmer.

 6.2       Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

 6.3       Für individuell vereinbarte Coachingstunden zwischen dem Coaching/Seminar-Veranstalter und dem Teilnehmer gilt folgende Regelung:

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Teilnehmer unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Teilnehmer 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coaching/Seminar-Veranstalter  verlangt werden.

 6.4       Für Seminare des Coaching/Seminar-Veranstalters zu denen sich der Teilnehmer angemeldet hat gilt folgende Regelung:

Bei Rücktritt oder Absage bis zu 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 25% des Seminarpreises, bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50%, bis zu 2 Monat vor Veranstaltungsbeginn 75%, danach 100% des Seminarpreises zzgl. geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig.

Es sei denn, der Coaching/Seminar-Veranstalter kann im Fall einer Absage den für den Teilnehmer reservierten Seminarplatz über Teilnehmer auf der Warteliste neu besetzten. In solchen Fällen wird von der Geltendmachung der anteiligen oder vollständigen Teilnahmegebühr abgesehen.

 6.7       Sollte ein Seminar aus internen Gründen des Coaching/Seminar-Veranstalter abgesagt werden, so wird der Coaching/Seminar-Veranstalter versuchen einen Ersatztermin anzubieten. Falls dies nicht gelingt, wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr an den Teilnehmer zurücküberwiesen. Damit sind alle Ansprüche des Teilnehmers abgegolten, weitergehende Forderungen scheiden aus.

 6.8       Allgemein gilt für alle Termine: wenn ein Coaching/ Seminar von Seiten des Coaching/Seminar-Veranstalters abgesagt werden muss, werden dem Teilnehmer diese Stunden nicht in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coaching/Seminar-Veranstalter. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 6.9       Die Anreise und die Unterbringung sind durch den Teilnehmer des Seminars selbst zu organisieren und diesbezügliche Kosten selbst zu tragen. Ersatzansprüche bei Absage oder Ausfall des Seminars, auch wenn die Absage durch den Coaching/Seminar-Veranstalter erfolgt, können nicht geltend gemacht werden.

6.10 Falls Seminare oder Coachings nicht persönlich abgehalten werden, weil dies z. B. aus Schutzgründen gegen Corona untersagt wird, dann ist der Coaching/Seminar-Veranstalter berechtigt das Seminar/ Coaching auch online abzuhalten bzw. fortzusetzen. Die Leistung des Coaching/Seminar-Veranstalters ist damit erbracht und vollständig zu bezahlen - unabhängig davon ob der Teilnehmer daran teilnimmt oder nicht. Falls möglich, wird der Coaching/Seminar-Veranstalter auch eine Alternative anbieten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 7.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

 7.1       Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 7.2       Der Seminarleiter/Coaching/Seminar-Veranstalter  ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 7.3       Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 7.4       Vor der Veranstaltung muss der Coaching/Seminar-Veranstalter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

Insbesondere ist folgendes bekannt zu geben:

 - Hysterien, Psychosen, selbstverletzendes Verhalten (“Ritzen“), Bulimie

- Hirnorganische Beeinträchtigungen, Geisteskrankheiten, Epilepsie

- schwere Persönlichkeits- oder Zwangsstörungen

- viel zu niedriger Blutdruck, Herzschwäche

- unter Schockzuständen, starken Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss stehend

- psychologische oder psychatrische Behandlungen werden oder wurden durchgeführt oder angeraten

Für einen normal gesunden Menschen stellt die Teilnahme an einem Seminar/ Coaching kein Risiko dar.

 7.5       Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 7.6       Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

 8.     Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

 8.1       Der Coaching/Seminar-Veranstalter  behandelt die Daten des Teilnehmers vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Teilnehmers Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Teilnehmer erfolgt und anzunehmen ist, dass der Teilnehmer zustimmen wird.

 8.2       Nr. 8.1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coaching/Seminar-Veranstalter  aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

 8.3       Nr. 8.1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coaching/Seminar-Veranstalter  oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 8.4       Der Coaching/Seminar-Veranstalter  führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Teilnehmer steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.

8.5 Sofern der Teilnehmer ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coaching/Seminar-Veranstalter  dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen zum Stundensatz von 89 € inkl. Mwst.

 9.     Haftung

 9.1       Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2       Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 9.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 9.4 Jeder Teilnehmer an den Seminaren trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen.

 9.5 Die An- und Abreise erfolgt auf eigenes Risiko des Seminarteilnehmers; es wird nicht für mitgeführte Gegenstände oder Fahrzeuge gehaftet.

 10. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform

Es  gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Onlinebuchungen über die Digistore24 GmbH geht der Teilnehmer einen Vertrag mit dem vom Coaching/Seminar-Veranstalter beauftragten Dienstleister Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim ein. In diesem Fall sind die AGB inkl. Gerichtsstand der Digistore24 GmbH (zu finden unter: https://www.digistore24.com/page/terms) Bestandteil dieses Vertrages und werden vom Teilnehmer bei Vertragsabschluss anerkannt.

 Für Verfahren, die sich auf die Durchführung von Coachings und/ oder Veranstaltungen beziehen oder für daraus entstehende Haftungsfragen bzw. auch wenn die Rechnungsstellung durch den Coaching/Seminar-Veranstalter direkt erfolgt, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Witten als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zugelassen ist.

 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Witten, 25. April 2020